Andrea Richter (Abteilungsleiterin Team 446), 
Anne-Kathrin Krüger (Sachbearbeiterin Team 446),
Nicole Trauelsen (Geschäftsführerin der Dienststelle), 
im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, zuständig für Selbständige und Existenzgründer




Verweigerte / nicht erteilte Auskünfte
Bitte erteilen Sie uns bis spätestens 09. Mai 2025 Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit § 16c Abs. 1 SGB II („Einstiegsgeld in Form eines Darlehens“):

a) Wie viele Anträge auf ein Darlehen nach § 16c Abs. 1 SGB II sind seit dem 1. Januar 2022 bei Ihrer Dienststelle eingegangen?

b) Mit welchen Konzepten wurde in diesen Fällen jeweils argumentiert? (Sofern personenbezogene Daten betroffen sind, bitte schwärzen oder anonymisieren.)

c) In welcher Höhe wurden die Darlehen jeweils beantragt und welche konkreten Verwendungszwecke wurden jeweils angegeben?

d) Wie viele Anträge wurden bewilligt, und in welchen Fällen in welcher Darlehenshöhe ausgezahlt?

e) Wurden auch Anträge bewilligt, bei denen kein schriftliches oder schlüssiges Konzept vorlag? Falls ja, in welchen Fällen?

f) Gab es Ablehnungen mit der Begründung, ein Konzept sei "nicht tragfähig" — und wenn ja, wie wurde "Tragfähigkeit" jeweils bewertet?

g) Wie lange betrug im Durchschnitt die Bearbeitungsdauer eines Antrags (von Antragstellung bis Bescheid)?

h) Erfolgt eine Nachprüfung oder Rückmeldung, ob die bewilligten Mittel tatsächlich wie beantragt verwendet wurden?

i) Wie hoch war der Anteil der zurückgeforderten oder (teilweise) nicht zweckentsprechend verwendeten Mittel?

Die Fragen dienen der Klärung der aktuellen Bewilligungspraxis Ihrer Dienststelle hinsichtlich Darlehen nach § 16c Abs. 1 SGB II. Ziel ist es, nachvollziehen zu können, ob Gleichbehandlung, Ermessensausübung und Transparenz in der Antragsbearbeitung gewährleistet sind.
    Tyrannei
    Der menschliche Bodensatz, mit dem man es hier zu tun hat, geht über Leichen.”

    Es liegen Fälle vor, in denen das Jobcenter Charlottenburg Weiterbewilligungsanträge entweder gar nicht oder so verspätet bearbeitet hat, dass Grundsicherungen a) nicht pünktlich ausgezahlt wurden, sogar so spät, dass betroffene Personen ihre Miete nicht pünktlich zum 3. Werktag des neuen Monats zahlen konnten, b) wurden unvorhergesehen rechtswidrige Minderungen vorgenommen, mit denen das Jobcenter betroffene Menschen in Existenznot und dadurch in seelische und körperliche Krankheit treibt.






    DENNIS TOMFORT




    PHILIPP TIMRECK



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    Buckminster NEUE ZEIT —  52°30'57.5"N 13°14'23.7"E (52.515988, 13.239928)
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