Schwerwiegende Schikane und Amtspflichtverletzung
durch das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf





An den Bundesrechnungshof

Sehr geehrte Damen und Herren am Bundesrechnungshof,
sehr geehrter Herr Scheller,

mit dieser Nachricht wenden wir uns persönlich und direkt an Sie und machen auf gravierende Missstände und folgenreiche Personalfehlbesetzungen im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf als Unterbehörde im deutschen Sozialstaat aufmerksam.

In einer Pressemitteilung vom 27. Mai 2025, die uns vorliegt, wirbt die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit „Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf“ unter namentlicher Nennung von drei für die Geschäftsführung zuständigen Personen – Frau Nicole Trauelsen, Herr Thomas Voigt sowie Herr Tim Hillemacher – für ein „respektvolles Miteinander“.

Diese Außendarstellung ist blanker Hohn.

Die Geschäftsführerin des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf, Frau Nicole Trauelsen, präsentierte sich außerdem im Rahmen der hier aufgegriffenen 6. Ausgabe der Charlottenburger Bezirksbroschüre öffentlich menschenfreundlich und integer.

In der Broschüre ist zu lesen:

„Chancen nutzen — mit dem Jobcenter an Ihrer Seite. […] Neben der Sicherung des Lebensunterhalts in Zeiten der Bedürftigkeit setzen wir auf gute Beratung, die verbindlich, vertrauensvoll und auf Augenhöhe […] unterstützt.“

Die Realität im betreffenden Jobcenter sieht leider völlig anders aus. Sie reicht von massiver Benachteiligung und Desinformation über strukturelle und gezielte Schikane bis hin zur psychischen und wirtschaftlichen Zermürbung von Menschen – insbesondere Selbständiger.

Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Menschen in bedrückenden Ausnahmesituationen (in diese werden Betroffene vom Jobcenter gedrängt) weder leistungsfähig noch kreativ sind. Stattdessen werden sie anfällig für Krankheiten und Suizidgedanken. 

Zu berücksichtigen ist, dass Frau Trauelsen offenbar Mutter zweier Kinder ist. Gleichzeitig nimmt sie die Erkrankung und die Selbsttötung von Betroffenen in Kauf. 

Wir haben in den letzten Wochen vertrauliche Telefonate mit Betroffenen geführt, die damit leider zu tun haben, und denen das Leben massiv schwer gemacht wird.

Schriftlich erreichte uns auch der folgende Hilferuf:

„durch Ihre Rezension auf Google und die Plattform jobcenterschikane.de bin ich auf Ihre Arbeit aufmerksam geworden. Ihre Ausführungen zur systematischen Schikane im Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf – insbesondere durch Team 446 – decken sich in erschreckender Weise mit meinen eigenen Erlebnissen. Ich befinde mich derzeit in einem laufenden gerichtlichen Eilverfahren gegen genau dieses Team, da mir trotz nachgewiesener Bedürftigkeit seit Monaten Leistungen verweigert werden. Die Vorgehensweise ist aus meiner Sicht willkürlich, blockierend und existenzgefährdend – genau wie Sie es in Ihrer Rezension beschrieben haben.“

Gleichzeitig sind [...] von Schikanen des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf [...] akut betroffen.

In dem [...] Fall ereignen sich schwerste Schikanen wie folgt:

  1. eine seit 2009 bestehende Selbständigkeit im [...]geschäft kam durch die Coronapandemie bis Ende 2023 vollständig zum Erliegen

    die Selbständigkeit wurde umstrukturiert, was ein schwieriges Unterfangen war, denn die thematische Bindung bestand 10 Jahre

    in den Jahren 2022 und 2023 konnte der Selbständige XX.000 EUR Umsatz/Einnahmen erzielen

    gleichzeitig sah sich der Selbständige mit komplexen Zivilklagen konfrontiert, eine davon bis zum Bundesgerichtshof reichend und noch immer nicht beendet

    die persönliche Involvierung des Selbständigen in diese Prozesse war so erheblich, dass einer geregelten Selbständigkeit nicht nachgegangen werden konnte

    Aus- und Nachwirkungen waren auch noch 2024 spürbar, sodass erst Anfang 2025 der Neustart vorgenommen werden konnte

    diesen boykottiert das Jobcenter unter Missachtung des Artikel 12 des Grundgesetzes

  2. der Selbständige hat Anspruch auf monatliche Grundsicherung in Höhe von ca. X.XXX EUR (Miete, Regelbedarf, Nebenkosten)

    er erhält einen unabhängigen Zufluss zur Deckung von Betriebskosten in Höhe von X.XXX EUR; dieses Geld wird zum Wiederaufbau der Selbständigkeit verwendet, die auch aussichtsreich ist

    es ist nachgewiesen, dass 90% des Zuflusses auf betrieblich veranlasste Ausgaben verwendet werden, die notwendiger zur Sicherung von Einkommen anfallen

    in jedem Fall hat das Jobcenter Ermessensspielraum und kann Zahlungen veranlassen, die es nach objektiver Prüfung der Fakten für notwendig erachtet

    notwendig sind Zahlungen, wenn sie zur Deckung aller anfallenden Kosten zwingend benötigt werden

    der Selbständige hat auch Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II — diese werden jedoch systematisch verweigert

    unter massiver Falschdarstellung und Aktenmanipulation wird im Jobcenter ein (verheerendes) Bild des Selbständigen kreiert, das mit der Realität in keiner Weise übereinstimmt

    sämtliche Falschdarstellungen können durch Fakten eindeutig widerlegt werden, was auch Frau Trauelsen bewusst ist, von ihr jedoch ignoriert wird

Das Jobcenter Charlottenburg hat den Grundsicherungsanspruch des Selbständigen seit April 2025 (nunmehr bereits drei Zahlungen) um jeweils X.XXX EUR willkürlich gekürzt, sodass derzeit X.XXX EUR rechtswidrig von der Dienststelle zurückgehalten werden. Die daraus entstehende Existenzgefährdung ist eine Form von Psychoterror, die vom Jobcenter Charlottenburg Wilmersdorf intendiert ist. 

Gleichzeitig hält das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszahlung auf erhöhte Betriebskosten zurück, die insgesamt X.XXX,XX EUR betragen und aufgrund des hohen Gaspreises in den vergangenen Jahren offensichtlich angefallen und daher begründet sind. Das Jobcenter wurde bereits fünf Mal zur Auszahlung aufgefordert und bewegt sich immer noch nicht. Es möchte Menschen, die es als unbequem sieht, fertigmachen und ausbluten lassen.

Es handelt sich um eine dem Betroffenen zustehende (akute) Gesamtforderung in Höhe von X.XXX,XX EUR, die seit drei Monaten (!) unter Aberkennung der realen Lebensumstände rechtswidrig zurückgehalten wird.

Wir teilen Ihnen auch transparent die Namen der Verursacher mit: Philipp Timreck (zuständig für Selbständige, ohne jemals selbständig gewesen zu sein), Andrea Richter (Abt.leiterin Team 446 für Selbständige), Anne-Kathrin Krüger (Team 446 für Selbständige), Nicole Trauelsen (Geschäftsführerin der Dienststelle).

Auf der Suche nach weiteren Ansprechpartnern begegnete uns (einer) der Bereichsleiter des Jobcenters Berlin Charlottenburg‐Wilmersdorf, Herr Dennis Tomfort, der nicht etwa durch Einschreiten in diese rechtswidrigen Begebenheiten hervorstach, sondern durch zweifelhafte Aktivitäten im öffentlichen Raum, etwa die Zurschaustellung seiner sexuellen Neigung und der demensprechenden Verbreitung einschlägigen Materials, welches Herr Tomfort offenbar ansprechend fand, in sozialen Netzwerken (hier: X, vormals Twitter). Hinweis: Das öffentlich zugängliche X-Profil von Dennis Tomfort wurde abgefilmt; es zeigt pornografische Interaktionen zwischen Männern. Das Videomaterial kann bei uns angefragt werden, sollten Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Aussage bestehen.

Außerdem möchten wir ergänzen: Das Personal aus der Abteilung für Selbständige 446 ist fachlich nicht qualifiziert. Niemand dort war je selbständig in der freien Wirtschaft tätig. Kritische Fragen, wie häufig und mit welchen Konzepten die Dienststelle Selbständige tatsächlich gefördert hat, wurden von der Geschäftsführerin Nicole Trauelsen entweder ausweichend oder gänzlich abweisend beantwortet. Zuletzt wurde auch einem Antrag auf Einsicht in die personalisierte Verwaltungsakte nicht stattgegeben — ein besonders gravierender Verstoß gegen die Amtspflicht, denn jeder Kunde genießt das Recht auf Einsicht in seine Akte.

Die Verantwortlichen im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf provozieren fristlose Kündigungen von Wohn- und Arbeitsraum, was mit einer zusätzlichen, immensen psychischen Belastung einhergeht. Das grundrechtlich geschützte Interesse an einer konkreten Wohnung, die im vorliegenden Fall sogar teilgewerblich genutzt wird, ergibt sich aus der gültigen Verfassung (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 – 1 BvR 208/93 –, BVerfGE 89, 1-14, Rn. 21). Das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf missachtet folglich die seit Jahrzehnten bestehende, zwingend zu berücksichtigende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, diese hat jedoch Gesetzescharakter!

Die Missstände in der Dienststelle sind derart erheblich und menschenfeindlich, dass Art. 1 des Grundgesetzes faktisch außer Kraft gesetzt ist. 

Das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf greift die Würde des Menschen an.

Wir wenden uns an Sie nicht in der Erwartung einer Verantwortung, sondern weil wir es für unabdingbar erachten, über die fürchterliche Realität im Inneren des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf intensiv aufzuklären.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, mit freundlichen Grüßen



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    ABTEILUNG 446 & GFin




    PHILIPP TIMRECK




    DENNIS TOMFORT







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